Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3465
BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93 (https://dejure.org/1995,3465)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 7 C 49.93 (https://dejure.org/1995,3465)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 (https://dejure.org/1995,3465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsprozess; Beiladung; Widerspruchsbescheid; Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung im Prozeß; Interessenkollision zwischen den Behörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
    Das gilt ungeachtet der Tatsache, daß der angegriffene Widerspruchsbescheid vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen stammt und dieses der Fachaufsicht des Staatsministers für Wirtschaft unterliegt, während die vom Staatlichen Liegenschaftsamt wahrgenommenen fiskalischen Aufgaben in den Geschäftsbereich des Staatsministers der Finanzen fallen; denn die Verfahrensbeteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wirkt grundsätzlich für alle ihre Behörden (BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 [167 f.] m.w.N.; zuletzt Beschluß des Senats vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -).
  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
    Eine solche Einordnung, für die das im deutschen Verwaltungsrecht herkömmliche Begriffsverständnis maßgeblich ist (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 [218]), scheidet jedoch nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts von vornherein aus.
  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93
    Er ist dennoch Teil des Verwaltungsträgers, dem die Widerspruchsentscheidung zuzurechnen ist und der trotz der Weisungsfreiheit des Ausschusses in seiner prozessualen Handlungsfreiheit nicht beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG 7 C 60.62 - BVerwGE 16, 219 [221]).
  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Andernfalls müsste das vom BAF materiellrechtlich zu verantwortende Bauverbot mangels gemeinsamer Verwaltungsspitze beider Behörden (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 - Buchholz 112 § 26 VermG Nr. 2 S. 2 f.) leerlaufen.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Denn das Angewiesensein auf Gerichtsschutz stellt die Grenze dar, über die hinaus Gerichte nicht in Anspruch genommen werden sollen, und sei es nur durch die Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung infolge einer Beiladung im Prozess ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03

    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive

    Die abschließende Entscheidung ergeht aber nach außen als Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 49.93 - Buchholz 428 § 26 VermG Nr. 2).
  • VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93

    Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03

    Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen

    Darüber hinaus hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass der ... tatsächlich dauerhaft als Lagerfläche für die oben angeführten Gegenstände und damit (zumindest in einem weitverstandenen Sinne) der Förderung des kulturellen Lebens dienen sollte (zum Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Zweckbestimmung vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 49.93 -, ZOV 1995, 375; Urteil vom 19. Oktober 2000 - 3 C 33.99 - ZOV 2001, 116).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht